Der Lebenshilfe-Ratgeber stellt dazu Musterverträge sowohl für Träger von Einrichtungen als auch für Anbieter ambulanter Leistungen zur Verfügung. Ebenfalls enthält er eine Checkliste zur Gestaltung der vorvertraglichen Informationen.
Menschen mit Behinderung können in verschiedenen Lebenslagen Opfer sexuellen Missbrauchs und körperlicher Gewalt werden. Mit diesen Empfehlungen verfolgt die Lebenshilfe das Ziel, Gewalt und Missbrauch vorzubeugen und Verdachtsfällen und tatsächlichen Vorkommnissen verantwortlich nachzugehen.
Im Vorfeld der parlamentarischen Beratungen zur Präimplantationsdiagnostik hat die Bundesvereinigung Lebenshilfe ihre ablehnende Haltung zu dem umstrittenen Verfahren in einem ausführlichen Positionspapier dargelegt.
Die Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung begrüßt das Vorhaben, den Pflege- bedürftigkeitsbegriff (§ 14 SGB XI) neuen Erkenntnissen der Pflegewissenschaft und -praxis anzupassen. Sie nimmt zur Kenntnis, dass der dem Bundes- ministerium für Gesundheit (BMG) zugeordnete Beirat zur Überarbeitung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs einen Bericht zur Neuausrichtung der Pflege verabschiedet hat.
Das neue Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) betrifft sehr viele Menschen mit Behinderung, die außerhalb ihrer Familien leben, etwa in Wohnstätten, Außenwohngruppen oder Betreutem Wohnen. Der Lebenshilfe-Ratgeber hilft beim Umgang mit dem neuen Gesetz und beantwortet die 33 wichtigsten Fragen zum WBVG. Daneben hält er Checklisten für den individuellen Umgang mit dem WBVG sowie einen Musterwohnvertrag bereit.
Die Pflegeversicherung gewährt Leistungen für besonderen Betreuungsbedarf, die mit dem Pflegeweiterentwicklungsgesetz in Umfang und Voraussetzungen zur Leistungsgewährung ausgeweitet wurden. Für diese neu ausgestalteten Leistungen legt die Bundesvereinigung Lebenshilfe hiermit eine Praxishilfe vor.