Ein behinderter Mann sollte mit 65 Jahren seinen Platz in der Tagesförderstätte räumen und in Rente gehen. Dagegen hat er mit Erfolg geklagt.
Viele Menschen mit geistiger Behinderung erreichen heute das Rentenalter. Nicht selten treten dann Krankheiten wie Demenz auf: Das Gehirn leistet immer weniger, die Menschen sind verwirrt. Wohnstätten müssen sich darauf einstellen. Wie das gehen kann, zeigt eine Einrichtung in München.
An der Veranstaltung am 27./28. November 2008 - die aufgrund der großen Nachfrage in das Technologie- und Tagungszentrum der Stadt Marburg verlegt werden musste - nahmen mehr als 80 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus dem gesamten Bundesgebiet teil, je zur Hälfte aus Einrichtungen und Diensten örtlicher Lebenshilfe-Vereinigungen sowie von Leistungserbringern der Behindertenhilfe in anderer Trägerschaft.
Im Auftrag des Bundesvorstandes hat der Fachausschuss „Wohnen“ der Bundesvereinigung Lebenshilfe in Kooperation mit dem Fachausschuss „Offene Hilfen“ eine Orientierungs- und Entscheidungshilfe erarbeitet. Diese Ausarbeitung soll all denjenigen Personen und Institutionen, die Verantwortung für die Begleitung des zukünftigen Wohnens älter werdender und alter Menschen mit geistiger Behinderung übernommen haben, eine Orientierungs- und Entscheidungshilfe bieten. Darüber hinaus sollen sie Impulse für neue Wege erhalten mit der Aufforderung, bei allen Entscheidungen den älter werdenden und alten Menschen mit Behinderung aktiv einzubeziehen und Angebote zu wählen, die seine individuellen Bedürfnisse bestmöglich bedienen.
In einem alten Bauernhaus wurde am 3. März 1941 ein Junge geboren. Es war das elfte Kind von Katharina und Michel Backes. Dieses Kind hieß Heini und war mein Bruder. Er war sehr klein und schwach. Er konnte noch nicht trinken, man musste ihm die Milch mit dem Löffelchen einflößen. Nach einigen Monaten sagte meine Mutter zu einer Nachbarin: "Dieses Kind ist nicht so wie meine anderen Kinder."