Soziale Organisationen treten häufig als Mitgliederorganisationen in Erscheinung, sind aber gleichzeitig auch "Träger" sozialer Einrichtungen, Dienste und ehrenamtlich betreuter Angebote. Dabei gibt es sowohl gemeinsame Aktionsfelder ehren- und hauptamtlicher Führungskräfte im strategischen Management, als auch getrennte Aufgabenbereiche mit abgrenzbaren Zuständigkeiten.
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Unter diesem Motto stand das zweite Bundestreffen der Freiwilligenbeauftragten in der Lebenshilfe am 22. und 23. Februar, zu dem auch wieder Interessierte aus anderen Verbänden und Initiativen gekommen waren
Es war höchste Zeit für ein erstes Bundestreffen der Freiwilligenkoordinatorinnen und -koordinatoren in der Lebenshilfe (und solchen, die es werden wollen). Das bewiesen circa 70 haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Kreis der Lebenshilfe und anderer Träger der Behindertenhilfe, die am 4. und 5. September aus dem gesamten Bundesgebiet nach Berlin auf die Domäne Dahlem gekommen waren.
Das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements und seine Auswirkungen auf gemeinnützige Stiftungen Gemeinnützige Stiftungen genießen eine weitgehende steuerliche Privilegierung, sofern sie ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen. Die Steuerprivilegien beziehen sich dabei insbesondere auf folgende Aspekte.
Voller Erfolg! Was so alles geschehen kann, wenn sich IT-Experten für Menschen mit geistiger Behinderung engagieren und dafür ihre Laptops gegen Hammer und Schubkarre tauschen.