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Das ist neu. Die „50 km-Regelung“ gilt seit 1. September 2011 nicht mehr.
Die Deutsche Bahn AG und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales haben das beschlossen.
Das heißt:
Ab sofort können Menschen mit Behinderung mit allen Nahverkehrs-Zügen kostenfrei fahren.
Voraussetzung ist: Sie haben den grün-orangenen Schwerbehinderten-Ausweis und das Beiblatt mit gültiger Wertmarke. Dann brauchen sie keinen weiteren Fahrschein mehr.
Früher galt das nur für Strecken von bis zu 50 km von zuhause.
Wenn Sie in Ihrem Schwerbehinderten-Ausweis die Merkzeichen G, Gl, aG, H oder Bl haben,
können Sie beim Versorgungs-Amt ein Beiblatt mit Wertmarke kaufen.
Die Wertmarke kostet für ein halbes Jahr 30 Euro.
Damit können Sie dann mit den Nahverkehrs-Zügen umsonst fahren und müssen nicht noch ein weiteres Ticket kaufen.
Nahverkehrs-Züge sind: Regionalbahn (RB), Regional-Express (RE) und Interregio-Express (IRE).
Sie können mit der Deutschen Bahn fahren.
Sie können aber auch mit Zügen von anderen Bahn-Gesellschaften fahren.
Zum Beispiel kommen Sie so mit der Bahn kostenfrei von Hamburg bis nach München.
Es dauert nur länger, weil Sie häufiger umsteigen müssen.
Denn Sie müssen mit mehreren Zügen fahren.
Mit Fernzügen (IC oder ICE) geht es schneller.
Für die Fernzüge brauchen Sie aber weiter eine Fahrkarte.
Sollten Sie unsicher sein, hilft man Ihnen beim Versorgungs-Amt auch gerne weiter.
Hubert Hüppe ist der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen.
Er freut sich sehr über diese neue Regelung.
Er erzählt: „Mit mir freuen sich 1,4 Millionen Menschen mit Behinderung.
Sie alle müssen keinen Zusatz-Fahrschein mehr kaufen. Es ist jetzt einfacher geworden!“