Die Lebenshilfe versteht sich als Selbsthilfevereinigung, Eltern-, Fach- und Trägerverband für Menschen mit geistiger Behinderung und ihre Familien.
Die Lebenshilfe wurde 1958 in Deutschland auf Bundesebene von betroffenen Eltern und Fachleuten als Bundesvereinigung Lebenshilfe gegründet.
Sie begleitet Menschen mit geistiger Behinderung in ihrem Bestreben, gleichberechtigt am Leben in der Gesellschaft teilzunehmen und tritt für die barrierefreie Gestaltung aller Lebensbereiche ein.
Sie ist eine solidarisch handelnde Selbsthilfeorganisation mit kompetenten Beratungs- und Betreuungsangeboten, mit differenzierten Einrichtungen und zukunftsweisenden Projekten.
In der "Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V." sind als Mitgliedsorganisationen 523 Orts- und Kreisvereinigungen und 16 Landesverbände, die alle jeweils rechtlich eigenständig sind, zusammengeschlossen. Weitere Mitglieder gemäß der Satzung sind kooperative und außerordentliche Mitgliedsorganisationen. Insgesamt sind 135.000 Menschen in den Mitgliedsvereinigungen der Bundesvereinigung Lebenshilfe organisiert.
Geführt wird die Bundesvereinigung Lebenshilfe durch einen ehrenamtlich tätigen Bundesvorstand, der durch die Geschäftsstellen in Marburg/Lahn (Hessen), dem Gründungsort der Lebenshilfe, und Berlin unterstützt wird.
Die Arbeit des Bundesvorstandes der Lebenshilfe wird begleitet und unterstützt
In der alle zwei Jahre stattfindenden Mitgliederversammlung der Bundesvereinigung Lebenshilfe beraten und entscheiden Delegierte der Orts- und Kreisvereinigungen und der Landesverbände gemeinsam mit den Gremien über die aktuellen Aufgaben und Ziele der Lebenshilfe.