Frei-Stil
 

Versicherungsschutz

 

Liebe Freiwillige in der Lebenshilfe!

Mit diesen Service-Informationen zum Versicherungsschutz wenden wir uns in erster Linie an die Lebenshilfen vor Ort, d.h. Ihre Einsatz-stellen.

Sie sind in der Regel bei Ihren Tätigkeiten in der Lebenshilfe gut abgesichert. Doch damit keine Unklarheiten bleiben: Sprechen Sie mit Ihrer Lebenshilfe die Einzelheiten durch.

 

6 Regeln


1. Melden Sie die Anzahl Ihrer Freiwilligen bei der Berufsgenossenschaft!

Die Anmeldung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege)  ist verpflichtend. Eine namentliche Nennung der Freiwilligen ist hier nicht erforderlich.

Diese Unfallversicherung tritt ein, wenn Ihre Freiwilligen bei ihrem Einsatz selbst einen Gesundheitsschaden erleiden. Versichert sind Arbeitsunfälle, Wegeunfälle (direkter Weg zum/vom Einsatzort) sowie Berufskrankheiten.

Sie greift unabhängig vom Verschulden und tritt im Versicherungsfall unabhängig vom Bestehen anderer Ansprüche (z.B. private Unfallversicherung) ein.
Auch gewählte, unentgeltlich tätige Ehrenamtsträger (z.B. Vorstandsmitglieder) sind bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) automatisch versichert.
Auf dieser Seite finden Sie eine Broschüre zum Thema:
Gesetzliche Versicherung für Ehrenamtliche.


2. Es besteht sicher eine Vereins- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei Ihnen - aber bitte unbedingt nochmal überprüfen!

Wenn Freiwillige bei ihrem Einsatz einem Dritten Schaden (gesundheitlich oder materiell) zufügen, tritt diese ein (nicht bei Vorsatz!).

Unberechtigte Forderungen wehrt sie ab.
Die freiwilligen Mitarbeiter sollten ausdrücklich in den Versicherungsschutz eingeschlossen sein. Dabei muss die genaue Beschreibung der ehrenamtlichen Tätigkeit schriftlich festgehalten werden.

Der Versicherungsschutz des jeweiligen Landes tritt dann ein, wenn Ehrenamtliche nicht über die gesetzliche Unfallversicherung oder private Versicherungen der Träger geschützt sind.


3. Treffen Sie mit Ihren Freiwilligen klare Vereinbarungen über den Zeitrahmen und die Art des Einsatzes.

Denn: Voraussetzung für die o.g. Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung und der Vereins- oder Betriebshaftpflichtversicherung ist immer, dass Ihre Freiwilligen im Auftrag der LEBENSHILFE gehandelt haben. Dieser Auftrag muss nicht schriftlich erteilt worden sein. (Trotzdem: Vereinbarungen sind für beide Seiten immer gut! Laden Sie sich hier einfach einen Vordruck (pdf - 39.8 KB) herunter.)


4. Überlegen Sie, ob weitere Versicherungen sinnvoll sind, z.B. um Ihren Freiwilligen (und dem Verein) mehr als das Notwendige in Sachen Versicherungsschutz zu bieten.
Hier sind einige Beispiele:

Dienstreiserahmenversicherung

Diese könnte Bedeutung erlangen, wenn der Freiwillige sein Privatfahrzeug für den ehrenamtlichen Einsatz benutzt und damit in einen Unfall verwickelt wird.
Wenn kein eigenes Verschulden am Unfall vorliegt, zahlt die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners.
Bei eigenem Verschulden übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung Schäden, die anderen zugefügt werden. Der Freiwillige wird jedoch beim Schadensfreiheitsrabatt zurückgestuft und muss ggfs. die Selbstbeteiligung der Kaskoversicherung tragen.
Die LEBENSHILFE-Einrichtung sollte für diesen Fall eine Dienstreiserahmenversicherung für seine (haupt- und ehrenamtlichen) Mitarbeiter abschließen. Diese "... übernimmt die Kosten durch die Höherstufung des Schadenfreiheitsrabatts. Außerdem zahlt sie die Selbstbeteiligung, die der Ehrenamtliche vorgestreckt hat. Sie tritt auch ein, wenn der Freiwillige keine Vollkaskoversicherung hat und bezahlt die Schäden an seinem Auto." (Quelle: Sicher engagiert, Initiative „für mich, für uns, für alle“, 3. Auflage, September 2009, S. 23, hier können Sie sich die Broschüre herunterladen)
Für die Schäden, die mitfahrende Insassen bei einem Verkehrsunfall erleiden, kommt ebenfalls die Versicherung des Schadenverursachers auf.


Berufsunfähigkeitsversicherung

Gerade für jüngere Ehrenamtliche wird außerdem eine Berufsunfähigkeitsversicherung empfohlen, da für die nach dem 1. Januar 1961 geborenen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer(innen) bei Berufsunfähigkeit nur noch eine geringe "Erwerbsminderungsrente" gezahlt wird. (Quelle: Sicher engagiert, Initiative „für mich, für uns, für alle“, 3. Auflage, September 2009, S. 23, hier können Sie sich die Broschüre herunterladen)


5. Manche Engagement-Situationen sind versicherungstechnisch zunächst nicht eindeutig: Klären Sie Zuständigkeiten im Fall des Falles mit den in Frage kommenden Versicherungsträgern, noch bevor es losgeht.

Ein Beispiel ist die Versicherungslage bei Corporate Volunteering:

Bei dieser Form des Engagements gibt es noch keine abschließende Klärung.  Es kommt wohl darauf an, ob Mitarbeiter zu der Tätigkeit vom Unternehmen angewiesen wurden oder nicht. Mehr Informationen gibt es hier (Center for Corporate Citizenship, Gesetze und Anreizstrukturen für CSR in Deutschland, August 2004, S. 35)


6. Sollte bei aller Umsicht doch einmal etwas passieren:

Immer sofort beim Versicherungsträger melden!

Weisen Sie auch Ihre Freiwilligen darauf hin, einen Schadensfall sofort zu melden.

 

Weitere Links zum Thema:

Versicherungsschutz für Ehrenamtliche auf der Website der
Bundesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen e.V. (bagfa) www.bagfa.de

Haftpflichtversicherung und Versicherungsschutz im Ehrenamt auf der Website www.buergergesellschaft.de

 
 
 
 

Berufsvorbereitendes Soziales Jahr bei der Lebenshilfe!
Eine Orientierung zwischen Schule, Ausbildung und Beruf

www.bsj-lebenshilfe.de

 
 

Ehrenamtliches Engagement muss sicher sein - vor allem für diejenigen, die aktiv werden. Aus diesem Grund verbessert der Gesetzgeber den Unfallschutz für ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger stetig. Die Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zeigt dabei gleichzeitig das ganze Spektrum der gesetzlichen Unfallversicherung auf.

 
 
Tipps und viele Informationen über Haftpflicht- und Unfallversicherung finden Sie in der Broschüre Sicherheit im Ehrenamt vom Informationszentrum der deutschen Versicherer ZUKUNFT klipp + klar.
 
 

Hinweis:

Der Inhalt der Service-Seiten wurde sorgfältig erarbeitet. Dennoch können Irrtümer nicht ausgeschlossen werden. Es wird deshalb keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen übernommen. Insbesondere wird die Haftung für sachliche Fehler oder deren Folgen ausgeschlossen.

 
 
 
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