Finanzielle Förderung
1. Durch Aktion Mensch:
Schnell und unkompliziert: Die Förderung kleinerer Projekte
Die Förderaktion von
dieGesellschafter.de, einer Initiative der Aktion Mensch, ist für kleinere Projekte mit ehrenamtlichem Engagement gedacht. Mittel können von freien gemeinnützigen Organisationen beantragt werden.
Ziel ist es, Aktionen und Projekte zu fördern, die zu mehr Gerechtigkeit in der Gesellschaft beitragen und in denen sich Menschen auf freiwilliger Basis für Andere engagieren. Die Projekte sollen wesentlich von ehrenamtlichen und freiwilligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern getragen werden oder zum Ziel haben, neue Freiwillige zu gewinnen.
Beispiele: Aufbau von ehrenamtlichen Strukturen, die Akquise und Qualifizierung von Freiwilligen, integrative Projekte, Projekte im Stadtteil oder in der Gemeinde, Veranstaltungen und Aktionen zu behindertenpolitischen Themen wie z.B. Gleichstellung, Teilhabe, Barrierefreiheit, Inklusion und Integration, u.v.m.
Bis zu € 4.000,-- kann der Zuschuss betragen; ein Eigenmittel-Anteil ist nicht zwingend erforderlich (wird aber gern gesehen); Antragstellung - die online möglich ist - und Auszahlung erfolgen unkompliziert.
Alle Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage von
dieGesellschafter.de
Wenn Sie grundsätzlich eine Freiwilligenkoordination aufbauen möchten, gibt es über Aktion Mensch auch umfassendere Fördermöglichkeiten im Rahmen von Projektförderung.
Erfolgsaussichten für eine Förderung bestehen, wenn Sie
- dem Antrag ein überzeugendes inhaltliches Konzept zugrunde legen, mit dem Sie die Wirksamkeit und Bedeutung des Vorhabens darstellen,
- wenn Sie die erforderlichen Eigenmittel in das Vorhaben einbringen (neben baren Eigenmitteln erkennt die Aktion Mensch auch Spenden oder Mittel anderer privater Organisationen an),
- wenn Sie ausführlich darstellen, welche Kosten anfallen und wie diese finanziert werden sollen (Kosten- und Finanzierungsplan),
- wenn Sie alle Voraussetzungen, wie in den aktuellen
Merkblättern und Richtlinien beschrieben, erfüllen.
Die Antragstellung erfolgt über ein Online-Verfahren. Weitere Informationen geben Ihnen gern unsere Kolleginnen im Aktion-Mensch-Büro bei der Bundesvereinigung Lebenshilfe in Marburg: Frau Busch, Frau Eickhoff und Frau Lorch (Tel.: 0 64 21/4 91-1 39 und -2 28).
Hier kommen Sie zum Förderprogramm der
Aktion Mensch
2. Durch Länder oder Kommunen:
Projektförderung in Rheinland-Pfalz
Das Land Rheinland-Pfalz (hier insbesondere das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen) fördert Vorhaben des ehrenamtlichen Engagements, auch im Bereich der Behindertenhilfe auf Antrag im Rahmen der Projektförderung. Gemeint sind Projekte, die ausgaben- und zeitmäßig abgrenzbar sind.
Vorrangig werden gefördert: Aktionen zur Öffentlichkeitsarbeit (Tag der offenen Tür, Broschüren zu Veranstaltungen u.ä.) sowie Seminare, Fortbildungen und Vorträge.
Wichtige Voraussetzungen:
- Bei der Bezuschussung einzelner Projekte muss grundsätzlich ein Eigenanteil (Eigenmittel + Mittel Dritter) von mindestens 50 % aufgebracht werden, damit ersichtlich wird, dass die Selbsthilfevereinigung ein überwiegendes Interesse an der Durchführung des Projektes hat und eine Maßnahme nicht nur aufgrund öffentlicher Zuschüsse durchgeführt wird.
- Die Finanzierung der Maßnahme muss gesichert sein, es muss ein in Ausgaben und Einnahmen ausgeglichener und detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan vorliegen.
Weitere Einzelheiten, sowie Ansprechpartner finden Sie unter:
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen.
In Sachsen kann eine pauschale Aufwandsentschädigung beantragt werden
Der Freistaat Sachsen möchte das bürgerschaftliche Engagement, insbesondere in den Bereichen Soziales (Behindertenhilfe), Umwelt, Kultur und Sport, fördern.
Die Bürgerstiftung Dresden nimmt im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums Anträge für einen Projektzeitraum bis zu einem Jahr entgegen und zahlt nach Prüfung und Genehmigung die Geldleistungen in zwei Raten an die Projektträger aus. Den freiwillig Engagierten kann eine monatliche pauschale Aufwandsentschädigung von bis zu € 40,-- gewährt werden.
Antragsberechtigt sind u.a. Träger der freien Wohlfahrtspflege, sowie als gemeinnützig anerkannte Verbände und Vereine.
Folgende Zuwendungsvoraussetzungen sind erforderlich:
- das bürgerschaftliche Engagement beträgt durchschnittlich mindestens 20 Stunden monatlich,
- die freiwillig Engagierten haben ihren Wohnsitz in Sachsen,
- für denselben Zweck wurde noch kein anderes Förderprogramm in Anspruch genommen.
Die Antragsstellung muss auf dem Postweg erfolgen, eine Online-Anmeldung ist nicht möglich, der Antrag kann aber im Internet ausgefüllt werden. Mehr Informationen (z.B. Förderrichtlinien) und Formulare (Antrag, Formblatt usw.) finden Sie unter
www.wir-fuer-sachsen.de
Bezuschussung von Projekten in Köln
Zu den Projekten, die Zuschüsse bekommen können, zählen beispielsweise Aktionen zur Verschönerung des Wohnumfeldes in Nachbarschaftsinitiative, Straßen- und Nachbarschaftsfeste, Nachbarschaftshilfe-Projekte, Initiativen zur Förderung der sozialen Teilhabe und Partizipation im Stadtteil sowie Maßnahmen zur Förderung des Miteinanders verschiedener Altersgruppen oder verschiedener Kulturen.
Es können bis zu € 5.000,-- für Sachkosten beantragt werden (keine Investitions- und Personalkosten). Es können auch Kosten z.B. für Künstler und sonstige Personen, die der Veranstalter beauftragt, gefördert werden.
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine und Organisationen, Interessengemeinschaften und Initiativen.
Weitere Informationen gibt es unter
Förderung für bürgerschaftliches Engagement in Köln
Auch andere Bundesländer und Kommunen fördern ideell und materiell - durch Programme oder engagementfördernde politische Strukturen - das bürgerschaftliche Engagement. Neben einem allgemeinen Kurzüberblick sind für alle Bundesländer die wesentlichen Infos und Links auf der Website
www.buergergesellschaft.de zusammengestellt.
Ebenfalls auf der Website
www.buergergesellschaft.de finden Sie weitere, immer aktuelle Wettbewerbe und Förderpreise in alphabetischer und chronologischer Übersicht.